haug cosmetic solutions GmbH
Sicherheitsbewerter und regulatorische Fachberatung für Naturkosmetik und Kosmetikprodukte
Kosmetik sicher und gemäß den regulatorischen Anforderungen herstellen und verkaufen –
ich unterstütze Sie professionell und zuverlässig.
Ob Einzelprodukt oder Sortiment, ob Kleinserie oder Naturkosmetik –
Sie erhalten regulatorische Fachberatung und Bewertung nach EU-Kosmetikverordnung.
Kosmetikrecht und Sicherheitsbewertung nach EU-Verordnung (EG) 1223/2009
Als zertifizierter Sicherheitsbewerter begleite ich Hersteller:innen und Gründer:innen in Österreich, Deutschland, der Schweiz, der EU kompetent und schnell bei allen Fragen rund um Kosmetikrecht, Sicherheitsbewertungen, das Erstellen von Sicherheitsberichten sowie der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen – damit Sie Ihre Kosmetikprodukte sicher und vorschriftsgemäß verkaufen können.
Sicherheitsbewertung
Bestätigung, dass das Produkt bei vorhersehbarer Anwendung sicher für die menschliche Gesundheit ist.
Produktinformationsdatei (PIF)
Alle wichtigen Infos zum Produkt kompakt dokumentiert.
CPNP-Notifizierung
Vorschriftsgemäße Anmeldung Ihrer Kosmetikprodukte im EU-Portal – Voraussetzung für den Vertrieb innerhalb der EU.
GMP-Nachweis
Herstellung unter sauberen und kontrollierten Bedingungen.
Laboranalysen
z. B. Haltbarkeit und mikrobiologische Sicherheit.
Beratung & Strategie
Unterstützung bei Werbung, Texten und regulatorischen Fragen.
Sicherheitsdatenblätter (SDS)
Erstellung REACH-konformer Sicherheitsdatenblätter (SDS) für (gefährliche) Stoffe und Gemische – mehrsprachig, den regulatorischen Anforderungen entsprechend und stets auf dem neuesten Stand.
PCN-Meldung und UFI-Code
Gesetzeskonforme Mitteilung gefährlicher Gemische an europäische Giftinformationszentren inkl. Erstellung und Prüfung des UFI-Codes.
Kosmetik selber herstellen und verkaufen – Was ist regulatorisch zu beachten?
Egal ob kleine, handgerührte Mengen oder Serienproduktion – jedes kosmetische Mittel unterliegt den selben gesetzlichen Anforderungen und benötigt daher u.a.:
Schritt für Schritt
Mein Leitfaden zeigt Ihnen, was Sie wirklich brauchen.
01Sicherheitsbericht
Muss auf Basis der Sicherheitsbewertung für ein kosmetisches Mittel erstellt werden.
02Produktinformationsdatei (PIF)
Erstellung der Produktinformationsdatei nach der Kosmetikverordnung der EU (EG VO 1223/2009) für die zuständige Behörde des jeweiligen Staates.
03 Managment & Marketing
Das Produkt muss bei der Europäischen Kommission gemäß Artikel 13 der EU-Kosmetikverordnung auf elektronischen Wege registriert werden.
